Befindet sich der Arbeitnehmer in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis, benötigt er die Zustimmung seines Arbeitgebers, wenn er eine Nebentätigkeit annimmt.
Häufig wird diese unerlaubte Nebentätigkeit auch als Schwarzarbeit oder unter Vorlage einer Krankmeldung ausgeführt.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Verdachtsmomente, Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten.
Wir verschaffen Ihnen Klarheit.
Gesellschaft gegen
Wirtschaftsvergehen mbH
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