Sobald eine Seite der Vertragspartner sich nicht an die im Vertrag geregelten Bestimmungen und Pflichten hält, spricht man im rechtlichen Sinne von Vertragsbruch.
Untreue, Diebstahl und Korruption sind solche Fälle, in denen der Vertragspartner den Vertrag unmittelbar kündigen kann.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Verdachtsmomente, Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten.
Wir verschaffen Ihnen Klarheit.
Gesellschaft gegen
Wirtschaftsvergehen mbH
Bergstr. 100
58095 Hagen
Tel.: +49 (0) 23 31 / 1 40 11
Fax: +49 (0) 23 31 / 2 10 14
Hotline: +49 (0) 23 31 / 1 40 11