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Unerlaubte Nebentätigkeit

Befindet sich der Arbeitnehmer in einem ordentlichen  Arbeitsverhältnis, benötigt er die Zustimmung seines Arbeitgebers, wenn  er eine Nebentätigkeit annimmt.

Häufig wird diese unerlaubte Nebentätigkeit auch als Schwarzarbeit oder unter Vorlage einer Krankmeldung ausgeführt.

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Wirtschaftskriminalität

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Fakten vs. Vermutungen

Sprechen Sie mit uns über Ihre Verdachtsmomente, Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten.
Wir verschaffen Ihnen Klarheit.

 

Gesellschaft gegen
Wirtschaftsvergehen mbH
Bergstr. 100
58095 Hagen
Tel.: +49 (0) 23 31 / 1 40 11
Fax: +49 (0) 23 31 / 2 10 14

Hotline: +49 (0) 23 31 / 1 40 11